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Revierinfo Österreich

Allgemeines

Die Alpenrepublik Österreich gehört mit ihrer einzigartigen Natur und ihrer Vielzahl an Seen zu den beliebtesten Wassersportrevieren in Europa. Zum Schutz der Natur gelten jedoch auf allen Seen und Flüssen für Motorbootfahrer besondere Vorschriften oder Verbote sowie zeiliche und örtliche Befahrensbeschränkungen. Auf den folgenden Webseiten der Landesregierungen sind Schifffahrtspolizeiliche Verordungen zu finden:


Bodensee Info

Sämtliche Vorschriften zum Befahren des BODENSEE mit Wassersportfahrzeugen regelt die jeweils gültige Bodenseeschifffahrtsordnung (Bodensee­SchO). Diese wurde zwischen den Staaten Deutschland, Schweiz und Österreich im Jahre 1973 abgeschlossen.

Bootspapiere und Führerscheine

In Österreich sind Motorboote ( >4,4KW) zulassungs- und führerscheinpflichtig. Ein im Ausland zugelassenes Sportboot darf für die Dauer von maximal 3 Monaten österreichische Gewässer befahren. Bedingung ist das Mitführen von nationalen oder internationalen Zulassungsurkunden und Befähigungnachweisen wie etwa dem Sportbootführerschein Binnen oder der Internationale Bootsschein (IBS).

Strassenverkehr und Trailer

Das PKW / Trailer - Gespann darf eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 2,55 m nicht überschreiten. Für längere Trailergespanne wird eine Ausnahmegenehmigung von Amt der jerweiligen Landesregierung erteilt.

Geschwindigkeiten

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf allen österreichischen Gewässern bei Tag auf 50km/h und bei Nacht auf 25km/h begrenzt. Maßgeblich ist die Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. Bis 200m paralell zum Ufer beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10km/h. Das Anfahren des Ufers oder Liegeplätze darf nur im rechten Winkel erfolgen.

Sicherheitsausrüstung

Es besteht keine gesetzliche vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung. Für alle Fahrgebiete sollte jedoch folgende Mindestausrüstung an Bord mitgeführt werden: Ohnmachtsichere Rettungswesten für alle Personen, Feuerlöscher, Signalmittel, Lenzpumpe und Eimer, Anker, Taschenlampe sowie Paddel und Bootshaken.

Sturmwarnsystem

Ein aufziehender Sturm wird durch ein orange-gelb blinkendes Lichtsignal angekündigt. Wenn möglich sofort einen schützenden Hafen ansteuern.

Bootsversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge ist in Österreich nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Funkzeugnisse

Bei Benutzung einer Funkanlage müssen deutsche Staatsbürger das Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk (UBI) abgelegt haben, ausserdem muss eine Genehmigungsurkunde für das Funkgerät mitgeführt werden.

Notruf-Kanal: UKW-Kanal 16



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