In Deutschland gibt es fünf verschiedene Sportbootführerscheine, die jeweils zum Befahren eines bestimmten Seegebiets befähigen. Es gibt zwei Führerscheine die amtlich vorgeschrieben sind.

Der Sportbootführerschein Binnen und der Sportbootführerschein See
sind für das jeweilige Fahrtgebiet Pflicht! Die weiteren Führerscheine sind freiwillig, jedoch beim Befahren deren Geltungsbereiche unbedingt zu empfehlen. Die Bundesregierung hat den deutschen Seglerverband (DSV) und den deutschen Motoryachtverband (DMYV) mit der Durchführung und Abnahme der Führerscheinprüfungen beauftragt.

Achtung geänderte Prüfungsbedingungen ab Mai 2012! Alle Infos zur Umstellung der Prüfungsfragen für den amtlichen SBF Binnen/See unter:www.ELWIS.de

Sportbootführerschein Binnen

Sportbootführerscheinverordnung-Binnen. Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.
Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3 Wasserverdrängung) weiter.

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.
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Besonderheiten:
Sportpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis

Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Sportfahrzeuge ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich.
Info: Wasser- und Schifffahrtsdirektionen West, Süd, Südwest
Internet: www.elwis.de

Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird zum Führen eines Sportfahrzeuges ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung benötigt.
Info: alle Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, Internet: www.elwis.de
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Schifferpatent für den Bodensee

Grundlage: Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
Für nicht gewerblich geführte Fahrzeuge mit Maschinenantrieb von mehr als 4,4 kW Leistung ist ein Schifferpatent der Kategorie A erforderlich, für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m2 Segelfläche ein Schifferpatent der Kategorie D. Für Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb, dessen Leistung 4,4 kW übersteigt, werden Berechtigungen der Kategorien A und D benötigt.
Das Mindestalter für die Erteilung der Berechtigung beträgt bei Kategorie A 18 Jahre, bei Kategorie D 14 Jahre. Prüfungen werden von den zuständigen Landratsämtern abgenommen.
Besitzer eines amtlichen deutschen Befähigungsnachweises, der nicht für den Bodensee gilt, oder eines Internationalen Zertifikates nach ECE-Resolution Nr. 40 können bei der zuständigen Behörde für insgesamt 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres ein "Urlaubs-Schifferpatent" beantragen.

Info: Landratsamt Lindau (Bodensee) Inhabern von Bodensee-Schifferpatenten kann auf Antrag ein amtlicher Sportbootführerschein-Binnen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt werden. Anträge für die Umschreibung sind bei der DMYV-Führerscheinstelle erhältlich und im Internet unter www.dmyv.de abrufbar.
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Berlin

Auf vielen Binnenschifffahrtsstraßen in und um Berlin ist für Sportboote unter Segel eine Fahrerlaubnis nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen erforderlich.
Die amtlichen Motorboot- und Segelboot-Führerscheine des Landes Berlin gelten fort, sind aber nur in Berlin gültig. Ihren Inhabern kann auf Antrag ein amtlicher Sportbootführerschein-Binnen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt werden. Anträge für die Umschreibung sind bei der DMYV-Führerscheinstelle erhältlich und im Internet unter www.dmyv.de abrufbar.

Sportbootführerschein See

Sportbootführerscheinverordnung- See Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren). Prüfungen werden von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
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Sportküstenschifferschein (freiwillig)

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Voraussetzungen für den Erwerb: Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See; Nachweis von mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden. Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV und des DSV abgenommen.
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Sportseeschifferschein (freiwillig)

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in küstennahen Seegewässern (Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres). Der Sportseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sportseeschifferscheines obligatorisch.

Voraussetzungen für den Erwerb: Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See und Nachweis, dass nach dessen Erwerb mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt wurden (alternativ: Besitz des Sportküstenschifferscheines oder eines vor dem 01.10.1999 vom DSV ausgestellten BR-Scheines; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportküstenschifferscheines bzw. BR-Scheines mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden). Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.
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Sporthochseeschifferschein (freiwillig)

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in der weltweiten Fahrt. Diese umfasst alle Meere. Der Sporthochseeschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist der Besitz des Sporthochseeschifferscheines obligatorisch.

Voraussetzungen für den Erwerb: Mindestalter 18 Jahre; Besitz des Sportseeschifferscheines für Yachten mit der jeweiligen Antriebsart; Nachweis, dass nach Erwerb des Sportseeschifferscheines mindestens 1000 Seemeilen als Wachführer auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung. Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.
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Sonstiges

Der Besitz verbindlicher und freiwilliger Befähigungsnachweise ist auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes von Bedeutung. Versicherer können im Schadensfall ggf. ihre Deckung verweigern, wenn der Versicherte für das befahrene Revier nicht angemessen befähigt war.
In der ehemaligen DDR erworbene Befähigungsnachweise werden gemäß Einigungsvertrag anerkannt. Für die Fahrt in ausländischen Gewässern ist eine Umschreibung in einen Sportbootführerschein notwendig. Empfehlenswert ist die Umschreibung auch, weil im Falle des Verlustes ein Nachweis für den Erwerb sehr schwierig sein kann.

Quelle: Deutscher Motoryachtverband e.V.